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   BVerwG, 04.04.2000 - 9 B 146.00, 9 PKH 17.00   

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https://dejure.org/2000,14603
BVerwG, 04.04.2000 - 9 B 146.00, 9 PKH 17.00 (https://dejure.org/2000,14603)
BVerwG, Entscheidung vom 04.04.2000 - 9 B 146.00, 9 PKH 17.00 (https://dejure.org/2000,14603)
BVerwG, Entscheidung vom 04. April 2000 - 9 B 146.00, 9 PKH 17.00 (https://dejure.org/2000,14603)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erfolgsaussichten der beabsichtigten Rechtsverfolgung - Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Rüge eines Verstoßes gegen die Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts - Erfüllung der Darlegungserfordernisse - Versehen der Berufungsentscheidung mit Gründen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 9 B 146.00
    Bei der Rüge eines Verstoßes gegen die dem Tatsachengericht obliegende Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) bedarf es der Darlegung, hinsichtlich welcher entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen, die zu einem dem Kläger günstigeren Ergebnis geführt hätten, voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muß entweder dargelegt werden, daß bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder daß sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. November 1997 - BVerwG 2 B 178.96 - und Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
  • BVerwG, 21.09.1999 - 9 C 12.99

    Abschiebungsschutz für Kinder von Asylberechtigten

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 9 B 146.00
    Die Beschwerde verkennt, daß auch nach der Rechtsauffassung des Berufungsgerichts, die mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts übereinstimmt, die alleinige Abschiebung minderjähriger Kinder in ihr Heimatland ohne ihre im Bundesgebiet bleibeberechtigten Eltern im allgemeinen nicht zulässig ist (vgl. das Urteil des Senats vom 21. September 1999 - BVerwG 9 C 12.99 - InfAuslR 2000, 93 ).
  • BVerwG, 05.06.1998 - 9 B 412.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unvollständige oder lückenhafte Entscheidungsgründe als

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 9 B 146.00
    Das ist nur der Fall, wenn die Entscheidungsgründe rational nicht nachvollziehbar, sachlich inhaltslos oder sonst derart unbrauchbar sind, daß sie unter keinem denkbaren Gesichtspunkt geeignet sind, den Urteilstenor zu tragen (vgl. etwa den Beschluß des Senats vom 5. Juni 1998 - BVerwG 9 B 412.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 6 VwGO Nr. 32 = NJW 1998, 3290 m.w.N.).
  • BVerwG, 19.11.1997 - 2 B 178.96

    Schadenersatzanspruch wegen unterbliebener Beförderung als Beamter - Alleinige

    Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 9 B 146.00
    Bei der Rüge eines Verstoßes gegen die dem Tatsachengericht obliegende Pflicht zur Ermittlung des Sachverhalts von Amts wegen (§ 86 Abs. 1 VwGO) bedarf es der Darlegung, hinsichtlich welcher entscheidungserheblichen tatsächlichen Umstände Aufklärungsbedarf bestanden hat, welche Aufklärungsmaßnahmen hierfür in Betracht gekommen wären und welche tatsächlichen Feststellungen, die zu einem dem Kläger günstigeren Ergebnis geführt hätten, voraussichtlich getroffen worden wären; weiterhin muß entweder dargelegt werden, daß bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme der Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder daß sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 19. November 1997 - BVerwG 2 B 178.96 - und Beschluß vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 = NJW 1997, 3328).
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